Kreuzbund Stiftung im Bistum Mainz

Suchtpolitische Forderungen der DHS zur Bundestagswahl (Kopie)

von Jörg Kowalski (Kommentare: 0)

Liebe Weggefährten/-innen,

die DHS hat am Montag das DHS Positionspapier „Suchtpolitische Forderungen zur Bundestagswahl 2025“ auf der DHS Website unter: https://www.dhs.de/unsere-arbeit/stellungnahmen veröffentlicht.

Am Dienstag wurde ergänzend hierzu eine Pressemeldung versendet und unter: https://www.dhs.de/service/presse/pressemeldungen online gestellt.

Abschließend wurde am Mittwoch das Positionspapier sowie die Pressemeldung an die Parteizentralen, Fraktionsspitzen und den Gesundheitsausschuss des Bundestags versendet.

Das Papier richtet sich an politische Entscheidungsträger*innen bzw. die künftige Bundesregierung und benennt zentrale Herausforderungen und Handlungsbedarfe der zukünftigen Sucht- und Drogenpolitik in Deutschland.

Hier die elf Forderungen im Überblick:

  1. Die Einführung einer zweckgebundenen Pflichtabgabe auf den Verkauf von legalen Suchtmitteln und abhängigkeitserzeugenden Angeboten.
  2. Die überfällige Stärkung der Verhältnisprävention in Deutschland.
  3. Die Sicherung der Suchtberatung und von weiteren öffentlichen und niedrigschwelligen Behandlungsangeboten.
  4. Die Einrichtung eines Bund-Länder-Koordinationsrates für Suchtfragen angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen.
  5. Die Stärkung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung und das erneute Einsetzen eines Drogen- und Suchtrates der Bundesregierung.
  6. Die Aktualisierung der nationalen Sucht- und Drogenstrategie aus dem Jahr 2012.
  7. Das Aufsetzen von Förderprogrammen für die Forschung und für Substanzmonitoring im Suchtbereich.
  8. Die Einführung und den Ausbau sowie Förderung der Umsetzung schadensmindernder Maßnahmen.
  9. Die flächendeckende Versorgung von Inhaftierten mit einer Opioid-Abhängigkeitserkrankung mit Substitutionsmitteln sowie den vereinfachten Zugang von Inhaftierten zu Beratungs- und Behandlungsangeboten.
  10. Die Weiterentwicklung des Cannabisgesetzes unter Gesichtspunkten des Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutzes. Eine Rückkehr zu einer Kriminalisierung und Strafverfolgung von Konsumierenden ist ausgeschlossen.
  11. Die Entstigmatisierung von Suchterkrankungen als Ziel zu formulieren und die Einleitung von Maßnahmen der Umsetzung.

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